Hagelschaden?
Zuständig für die Regulierung ist Ihre Teilkaskoversicherung, nicht die Vollkasko.
Sie werden bei einem Elementarschaden wie Hagel nicht hochgestuft und haben je nach Police keine oder eine geringere Selbstbeteiligung.
Ein Hagelschaden wird in der Regel durch ‚Drücken‘ (sanfte Instandsetzung) beseitigt und in fast allen Fällen muss nicht lackiert werden.
Die Reparaturzeit ist daher sehr kurz.
Gern helfen wir bei der Anmeldung Ihres Schadens bei der Versicherung!
-Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin den Kraftfahrzeugschein und Ihre letzte Beitragsrechnung mit.-
Ihr Team der Firma Grass steht auskunftsbereit zur Verfügung.
Telefon: 05561 / 4847